Sprechen Sie uns an:
Ihrem Unternehmen fehlen Ladestationen?
Wir sind Ihr Ansprechpartner!
Unterstützung bei der Beantragung der Förderung
Koordination der Erdarbeiten
Anpassung der Geräte an kundenspezifische Wünsche
Lieferung der passenden Wallbox/Ladestation
Koordination der Installation
Abschlusskontrolle
Zusammenstellung der wichtigsten Unterlagen
Unterstützung bei der Implementierung von neuen Car Policys
Service in den nachfolgenden Jahren
LADE-ZONE
Die neue Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos in NRW
Wer erhält die Förderung?
- Natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Was wird gefördert?
- Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
- Anfahrschutz, Beleuchtung
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Wie viel Förderung gibt es?
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
Ladepunkte < 50 Kilowatt:
natürliche Personen als Privatpersonen, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage
oder
- 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird.
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Ladepunkte < 50 Kilowatt
- 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt
Mehr Infos unter:
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – Bezirksregierung Arnsberg
KfW Förderung für Privat
Es ist vorbei… JETZT HEIßT ES UMSETZEN!
Der Fördertopf der KfW wurde am 27.10.2021 vorerst geschlossen, da die Summe zur Förderung von 888.888 Ladestationen im privaten Bereich aufgebraucht ist.
Der Markt kommt immer mehr in Fahrt und die Kunden suchen jetzt die passende Wallbox/Ladestation für Ihr Eigenheim!
Seien Sie schnell und finden Sie im Shop eine große Auswahl an förderfähigen Wallboxen und Ladestationen!
Stand: 27.10.2021 electrive.net – KfW stoppt Wallbox-Förderung
Noch kein Ende! Die Wallbox-Förderung wird aufgestockt.
Die Angst bei vielen neuen Elektromobilisten war groß. Doch der Fördertopf wurde um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt.
Damit reicht die Förderung für insgesamt 888.888 Wallboxen/Ladestationen.
Welche Wallboxen förderfähig sind?
Auf der KfW-Internetseite finden Sie die Liste der förderfähigen Wallboxen:
Förderprogramm KfW 440 – Liste der förderfähigen Wallboxen
Bei uns im Shop finden Sie eine große Auswahl an förderfähigen Wallboxen und Ladestationen!
Stand: 16.07.2021 electrive.net – 300 Millionen Euro Förderung aufgestockt
Weitere 100 Millionen ! Die Förderung für Wallboxen/Ladestationen im privaten Bereich wird verlängert.
Aktueller Umsetzungsstand:
Bislang sind rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen.
Anforderung aus der KFW 440 Förderung:
- Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
Stand: 04.05.2021 BMVI – Weitere 100 Millionen!
Förderung für Unternehmen
NRW – Neue Förderungsrichtlinie für Unternehmen
Die Förderung für Unternehmen wurde von der Progres.NRW angepasst. Die Firmen erhalten weiterhin 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wozu der Kauf der Wallbox oder Ladestation und deren Installation gehört. Seitdem Update der Richtlinie wurde der maximal Betrag pro Ladepunkt dabei von 1000€ auf 2000€ angehoben.
Beispiel: Eine Wallbox + Installation = 4000€ –> Vorher max. 1000€ und jetzt 2000€ Förderung zur Ladeinfrastruktur bei Unternehmen. Link: kelengy – Übersicht_progres.NRW – Stand 22.03.2021
Stand: 20.03.2021
Weitere News
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – GEIG –
„Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist.“ Zitat aus BMWI – GEIG – Infos
„Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.“ Zitat aus BMWI – GEIG – Infos
Stand: 03.04.2021